Justiz und Corona

Auch die Justiz hat ihren Betrieb aufgrund der Corona-Krise eingeschränkt. Viele Gerichtsverhandlungen werden verschoben. Es gibt aber Verhandlungen, die nicht aufgeschoben werden können, etwa bestimmte Straf- oder Eilverfahren (einstweilige Verfügungen o.ä.). Die heute in Kraft getretene Rechtsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt legt auch für die Teilnehmer einer Gerichtsverhandlung einen einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 m fest. Aber wie soll bei diesem Mindestabstand das vertrauliche Gespräch zwischen Mandant und Anwalt möglich bleiben? Die Verhandlung kann zwar für solche Unterredungen kurz unterbrochen werden. Allerdings bietet auch der Gerichtsflur bei einem einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 m keine Gewähr dafür, dass das Gespräch unter Mandant und Anwalt bleibt. Ich bin gespannt, wie die Gerichte damit umgehen werden…