Wird Fahrverbot vorerst ausgesetzt?

Wird zu schnelles Fahren vorerst nicht mit einem Fahrverbot geahndet? So sieht es wohl aus, denn einzlne Bundesländer haben zumindest die neuen Regeln über das Fahrverbot vorerst ausgesetzt.

Aber was ist der Grund? Chaos im Bundesverkehrsministerium? Ich weiß es nicht. Jedenfalls ist dem Bundesverkehrsministerium offenbar ein einfacher, aber äußerst folgenschwerer Fehler unterlaufen. In der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) fehlt schlicht ein Hinweis auf § 26a Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dieser Paragraph besagt, dass das Bundesverkehrsministerium in einer Rechtsverordnung Vorschriften über die Anordnung eines Fahrverbotes erlassen darf. Aber weil es sich um eineRechtsverodnung und nicht um ein Gesetz handelt, muss die Ermächtigungsgrundlage in der Verordnung noch einmal genannt werden. So steht es im Grundgesetz (Art. 80 Abs. 3 Satz 3 GG).

Die Bundesländer haben das Problem inzwischen erkannt, gehen aber unterschiedlich damit um. Mehrere Bundesländer wollen jetzt die neuen Regeln erst einmal nicht anwenden und die laufenden Verfahren aussetzen. Andere, wie z. Bsp. Sachsen-Anhalt, wollen zu den alten Regeln zurückkehren (MDR-Mitteilung). Mir stellt sich allerdings die Frage, ob das so einfacht geht. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte mit dieser Situation umgehen werden. Allerdings dürfte es sich gegenwärtig lohnen, Bußgeldbescheide, in denen auch ein Fahrverbot angeordnet wurde, nicht bestandskräftig werden zu lassen.

Ab wann gilt die neue StVO?

Umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrsverordnung beschlossen – aber ab wann sollen die Änderungen gelten?

Am vergangenen Freitag (14.02.2010) ging die Meldung über die umfangreichen Änderungen im Straßenverkehrsrecht durch die Presse. Aber wann wird es denn nun ernst?
Nun, das steht noch nicht fest, weil der Bundesrat dem Entwurf der Bundesregierung nicht uneingeschränkt zugestimmt und mehrere Änderungsvorschläge unterbreitet hat. Das Bundesverkehrsministerium wird die Änderungen nun umsetzen. Anschließend wird die neue StVO im Bundesgesetzblatt verkündet. Am Tag nach der Verkündung gelten dann die neuen Regeln (mit Ausnahme einiger Zuständigkeitsregeln).
Eine recht übersichtliche Aufstellung der neuen Regelungen gibt das Bundesverkehrsministerium hier:

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MPU oder (landläufig) Idiotentest

Der „Idiotentest“ oder „MPU“ (so die offizielle Bezeichnung) ist immer wieder ein Dauerbrenner, bei dem die Emotionen schnell die Kontrolle in der Diskussion übernehmen. Meine Erfahrung in zahlreichen Fällen besagt: Der Test kann durchaus bestanden werden – allerdings ist eine vorherige intensive Vorbereitung dringend zu empfehlen. Leichtfertige Aussagen im Test wie etwa: „… da war ich ein bisschen lustig…“, wenn über eine Trunkenheitsfahrt mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,1 Promille (ab diesem Wert gilt man als absolut fahruntüchtig) gesprochen wird, sind schon fast eine Garantie, um den Test nicht zu bestehen. Diesen Fall hatte ich vor einiger Zeit tatsächlich – allerdings hatte sich der Betroffene eben nicht auf den Test vorbereitet und kam erst zu mir, als – sprichwörtlich – das Kind schon in den Brunnen gefallen war …

 

So bereiten Sie sich auf die MPU vor – mz-web.de