WhatsApp im Kinderzimmer

Ein gut geschriebener Artikel zu einem sehr aktuellen Thema ( Artikel bei mz-web.de )

Der Text ist fachlich fundiert und deshalb allen Eltern zu empfehlen. Ich würde aber noch eine wichtige Ergänzung hinzufügen:
Neben der im Artikel besprochenen strafrechtlichen Seite gibt es u.U. gravierende zivilrechtliche Folgen, bei denen die (nur im Strafrecht geltende) Grenze des 14. Lebensjahres nicht gilt. Ein Beispiel: Ein 13-järiges Kind macht nach dem Training im Sportverein in der Umkleidekabine mit dem Smartphone Bilder, auf denen auch (nur leicht bekleidete) andere Kinder der Trainingsgruppe zu sehen sind. Diese Bilder werden in verschiedene WhatsApp-Gruppen eingestellt und natürlich mehr oder weniger deftig kommentiert. Obwohl eine Strafbarkeit schon allein wegen fehlender Strafmündigkeit ausscheidet, kann das Kind durchaus auf Unterlassung und -abhängig vom Einzelfall- Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Da stehen dann auch ganz schnell vierstellige Beträge (oder sogar höher) zur Debatte, die zu zahlen sind.
Aus meiner Sicht ist es wichtig, auch bezüglich dieser Folgen, mehr Sensibilität zu entwickeln. Nach meinem persönlichen Eindruck ist es den allermeisten Kindern und Jugendlichen nicht bewusst, auf welch dünnem Eis sie sich bewegen, wenn bedenkenlos alle möglichen Bilder gepostet werden.