Stadt Halle (Saale) weitet die Einschränkungen aus

Inzwischen hat die Stadt Halle (Saale) auf der Grundlage des festgestellten Katastrophenfalles weitere Einschränkungen festgelegt:

Es werden in der Stadt Halle (Saale) sämtliche Veranstaltungen untersagt und alle Gaststätten (im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt) für den Publikumsverkehr geschlossen.

Untersagt werden in der Stadt Halle (Saale) auch Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausgenommen bleiben Besuche von Palliativpatienten und Kindern unter 13 Jahren.

Darüber hinaus fordert die Stadt Halle (Saale) Unterstützung der Polizei, der Bundeswehr zur medizinischen Versorgung und beim Pandemie-Stab des Landes Sachsen-Anhalt an.

Der genaue Text der Anordnung ist abrufbar unter: https://www.halle.de/…/Verwaltung/P…/Nachrichten/index.aspx…