Mund-Nasen-Schutz

Seit heute gilt in Sachsen-Anhalt die Pflicht, im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Ladengeschäften einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (die Rechtsverordnung spricht hier von einer textilen Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes. Doch was ist damit genau gemeint? Etwas mehr Klarheit gibt die amtliche Begründung der Landesregierung, die ich an dieser Stelle wörtlich zitieren möchte:

„Als entsprechende textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes ist dabei jeder Schutz anzusehen, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchen, Partikeln durch Husten, Niesen, Aussprache und Atmung zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder Zertifizierung. Um die Beschaffungswege für die Bevölkerung dabei so niederschwellig zu halten, sind aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material, etwa Rohseide, selbst hergestellte Masken, aber auch Schals, Tücher und Buffs aus diesen Materialien ausreichend. Dies können auch bereits in jedem Haushalt vorzufindenden Dinge aus Baumwollstoff, wie beispielsweise ein Geschirrtuch aus Baumwolle, ein T-Shirt aber auch ein Halstuch aus Rohseide, usw. sein.“

Damit wird klar, dass die Anforderungen sehr gering sind. Es reicht praktisch jeder textile Stoff, sofern er Mund und Nase bedeckt.